Dr. Dr. M. Kroll
geb. 01.08.1956
Kalkarer Straße 24
47533 Kleve

Geschäftsführender Gesellschafter der
Klifo-Med GmbH

Dr. J. K. Merges
geb. 04.12.1945
Flutstraße 74
47533 Kleve

Geschäftsführender Gesellschafter der
MIT Gesundheit GmbH
MTW Gesundheit GmbH

Inhaber der
Dr. Merges Unternehmesberatung
Grüner Ring 21, 47533 Kleve

"Könner brauchen keine IHK - jedenfalls nicht zwangsweise" lautet das Motto vieler IHK-Verweigerer; wir sind nicht nur der  gleichen Auffassung, weil wir vielfach erlebt haben, dass die IHK nichts tut und nichts tun kann; wir erleben auch ständig, dass die IHK nur ein Kostenfaktor schlimmer als Lohnnebenkosten ist. Denn für die Lohnnebenkosten wird eine Leistung erbracht, die sich z. B. in Form von Sozialleistungen nachvollziehen läßt.

Eine Gegenleistung für die IHK-Beiträge ist uns bisher verborgen geblieben. Im Zweifelsfall werden Beiträge sogar gegen einzelne Firmeninteressen verwandt, ohne dass Sie sich dagegen wehren können, z. B. wenn die IHK Unternehmensgründungen in Ihrer Branche mit Ihren Beiträgen unterstützt: Der zukünftige Unternehmensgründer und Ihr zukünftiger Konkurrent zahlt  nichts - er ist kein IHK-Mitglied, die Mitglieder aber zahlen die zukünftige Konkurrenz nach dem Motto: "die IHK vertritt die Interessen der gesamten Wirtschaft".

Die Leistungsfähigkeit einzelner Unternehmens spielt übrigens für IHK´s bei der Beitragsbemessung keine  große Rolle, wie das Beispiel DaimlerChrysler anschaulich macht. Wegen stuerlicher Verluste vorwiegend im Ausland zahlte DaimlerChrysler in 1998 einen Beitrag von DM 360,-. Wieviel zahlen Sie? Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde Herr Assessor Geiling von der IHK Duisburg Wesel Kleve gefragt, ob es vergleichbare Fälle auch in seiner Kammer gäbe; Herr Geiling verweigerte die Auskunft - warum wohl? Der Richter wurde aufgefordert, diesem Sachverhalt nachzugehen, denn schließlich hat ein Verwaltungsgericht Aufklärungspflichten - das Gericht unter seinem Einzelrichter Herrn Harke tat dies nicht!

Am besten sind die IHK-Beiträge wahrscheinlich nur mit einer Sondersteuer für Betriebe zu vergleichen. Aus diesem Grund sollten diese Beiträge in  irgendeiner Form auf jeder Rechnung ähnlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Ob das erlaubt ist, wollten wir von "unserer" IHK wissen. Die Antwort lesen Sie unter "
Reitziges".


Weitere Beispiele, die für ein Ende der Zwangsmitgliedschaft sprechen, gibt es bis zum Überdruß - wir haben uns den IHK-Zwangsmitgliedern angeschlossen, die etwas ändern wollen. Was wollen wir also von unserer IHK? Wir wollen aus der Zwangsmitgliedschaft entlassen werden und in Zukunft nur noch für die Leistungen der IHK bezahlen, die wir auch abgefragt und angefordert haben. Jeder, der uns darin unterstützen möchte, ist herzlich willkommen.

Freundlichst Ihre IHK-Zwangsmitglieder

Dr. Dr. M. Kroll           Dr. J. K. Merges


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